Veranstaltungsbedingungen d. Oktoberfests

Veranstaltungsbedingungen


Die Tickets werden explizit unter Wahrung des Hausrechtes verkauft. Folgende Vorgaben gelten demgemäß für die Teilnahme an Veranstaltungen:


Tickets
(1) Die Tickets können ausschließlich beim autorisierten Verkaufspartnern erworben werden.
(2) Eine Stornierung bzw. Rückgabe erworbener Tickets ist nicht möglich. Der Erwerb ist bindend.
(3) Die Tickets garantieren den Einlass in der Zeit von: 16:30 bis 19:30 Uhr Danach ist es möglich, dass andere Gäste den Platz einnehmen und somit das Ticket verfällt. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.
(4) Tickets an der Abendkasse müssen am Tag der Veranstaltung in bar beglichen werden. Einlass in das Zelt ist nur mit einem gültigen Ticket möglich und nach den jeweiligen Auflagen der Behörden. Dies beeinhaltet auch mögliche Auflagen der Behörden in einer endemischen oder pandemischen Lage. Können diese Auflagen durch den Ticketinhaber nicht erfüllt werden, besteht kein Recht auf Rücknahme der Tickets.
(5) Andere, als von der MARKTCOM Eventwerstatt GmbH autorisierte Tickets sind bei der Veranstaltung nicht gültig.
(6) Der Wiederverkauf der Tickets ist nicht gestattet.
(7) Die MARKTCOM Eventwerkstatt GmbH kann den Verkauf ohne Angabe von Gründen jederzeit stoppen.
(8) Sollte die MARKTCOM Eventwerkstatt GmbH gezwungen sein, die Veranstaltung aus den unterschiedlichsten Gründen zu verschieben, ist Sie berechtigt, dieses ohne Angaben von Gründen zu tun. In diesem Fall behalten die bereits erworbenen Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rücknahme von Tickets ist ausgeschlossen.
b. Reservierung
(1) Reservierungen für Tische sind bei Buchungen von mindestens 10 Tickets möglich. Tischreservierungen werden jedoch nur bis 18.30 Uhr aufrechterhalten. Danach können diese verfallen.
(2) Tischreservierungen sind nur über die Buchungssysteme des Veranstalters unter www.das-dortmunder-oktoberfest.de oder www.oktoberfest.nrw möglich, sowie über ticket.io. Der Veranstalter behält sich das Recht vor gebuchte Tische auf gleichwertig andere Tische zu schieben. Hierdurch kann sich die Tisch-Nr. verändern.

Wiedereinlass
Beim Verlassen des Zeltes gibt es keine Garantie für einen wiederholten Einlass ins Zelt.

Wertchips / Barzahlung
(1) Im Festzelt können Getränke und Speisen teilweise mit Wertchips, teilweise in bar bezahlt werden. Die genauen Zahlungsmethoden sind den Getränke- und Speisekarten zu entnehmen.
(2) Die Wertchips können an den Wertchips Verkaufsstellen erworben werden. Achten Sie bitte auf die Aushänge.
(3) Eine Rückgabe von Wertchips ist nicht möglich.


Parken
(1) Es wird eine Parkservicegebühr i. H. v. 3,- € erhoben.
(2) Wir übernehmen keine Haftung für die geparkten Fahrzeuge.


Garderobe
Es wird keine Garderobe angeboten.


Programm
(1) Das Programm ist den Flyern und anderen Werbemitteln zu entnehmen.
(2) Programmänderungen können von der MARKTCOM Eventwerkstatt GmbH jederzeit durchgeführt werden. Dies betrifft auch die Künstler, die bei der Veranstaltung auftreten.
(3) Die MARKTCOM Eventwerkstatt GmbH kann die Veranstaltung sowohl zeitlich verkürzen als auch verlängern. Dieses obliegt der MARKTCOM Eventwerkstatt GmbH.
(4) Ein Anspruch auf Erstattung bei Nichtgefallen und bei Programmänderungen besteht nicht.


Mitbringen von Speisen, Getränke, Gegenständen etc.
(1) Der Kunde darf keine Speisen und Getränke zur Veranstaltung mitbringen.
(2) Es ist verboten, Waffen, Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Wunderkerzen und sonstige gefährliche Gegenstände, sowie Gegenstände aus Glas mitzubringen.
(3) Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte. Die MARKTCOM Eventwerkstatt GmbH ist berechtigt, in Ausübung ihres Hausrechts, Kontrollen von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Taschen und Rucksäcken vorzunehmen.
(4) Bei Verstößen durch den Kunden erfolgt im Übrigen ein Zeltverweis. i. Ton und Bildaufnahmen Unsere Besucher erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter & Fotoagenturen Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer des Dortmunder Oktoberfestes zeigen, zu Informations-, Dokumentations- und Werbezwecken erstellen, vervielfältigen und in Print- und audiovisuellen Medien (Internet, einschließlich Social Media) veröffentlichen darf. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.


Jugendschutz
Der Zutritt zur Veranstaltung ist grundsätzlich ab 18 Jahren gestattet.


Betreten der Bühne
Das Betreten der Bühne und/oder Überschreiten bzw. Überqueren von Absperrungen im Veranstaltungsraum ist grundsätzlich untersagt und kann den sofortigen Verweis ohne Rückerstattung des Eintrittspreises zur Folge haben. Gleiches gilt für Nichteinhaltung von Weisungen durch das Ordnungspersonal. Personen die dennoch unbefugt ( z. B. während einer laufenden Show Zwecks Stagediving ) die Bühne betreten, haften in vollem Umfang für durch sie angerichtete Schäden an der Bühnentechnik, Bühnenaufbauten oder für mögliche Verletzungen der auftretenden Künstler sowie eigener Gesundheitsschäden.


Diebstahl
Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich und auch nicht für solche haftbar zu machen.


Hausrecht
(1) Die MARKTCOM Eventwerkstatt GmbH behält sich das Recht vor Gäste des Festzeltes sowie des Festzeltgeländes zu verweisen. Hierzu ist jegliches MARKTCOM Eventwerkstatt GmbH Personal befugt.
(2) Das Ticket garantiert nicht den Einlass. Bei Personen die z. B. alkoholisiert sind oder eine Gefahr für sich und andere darstellen hat das MARKTCOM Eventwerkstatt GmbH Personal das Recht, den Einlass zu verweigern.
(3) Ein Anspruch auf Erstattung besteht in keinem der Fälle.